Fünf Regeln für Blogger
Haftungsrisiko Weblog
Blogs und rechtliche Risiken
Fünf Regeln für Blogger
Martin P. beschäftigt sich in seinem erfolgreichen Blog engagiert mit kritischen Informationen über Sekten. Er sah kein Problem darin, seine Blog-Leser darüber zu informieren, welche Äußerungen dem Autor eines Buches über eine Sekte gerichtlich verboten waren. Er sah sich als Chronist und wollte den Lesern seines Blogs den Weg in die Bibliotheken ersparen, wo das Buch unzensiert auszuleihen ist.
Nun schoss sich die Sekte auf ihn ein und ließ ihm gerichtlich die weitere Verbreitung der Textpassagen verbieten. Die Begründung des Gerichts: Martin P. habe die verbotenen Äußerungen ohne eigene Distanzierung erneut in die Öffentlichkeit gebracht.
Jeder Eintrag in das Blog kann ein rechtliches Risiko bedeuten. Wer aber von vornherein einige Grundregeln beachtet, kann sich das Geld für Gerichtsverfahren sparen.
Regel 1: Fakten müssen stimmen
Fünf Regeln für Blogger
Wer falsche Behauptungen verbreitet, verletzt das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Darauf können sich nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen berufen. Speziell sehr beliebte Blogs, die auch besonders hohe Zugriffszahlen erreichen, dürften vermehrt das Interesse der dort genannten Unternehmen wecken.
Zulässig ist es jedoch, seine eigene Meinung zu sagen. Die kann auch polemisch und vollkommen überzogen sein. Die Grenze ist bei Beleidigungen erreicht. Sie können nicht nur zivilrechtliche (etwa Unterlassung oder Schadensersatz), sondern auch strafrechtliche
Folgen haben. Riskant ist es auch, wenn man aus seinem Privatleben intime Details veröffentlicht und dabei andere Personen durch mehr oder weniger klare Hinweise erkennbar sind. Es muss niemand hinnehmen, dass über ihn Details aus seinem Privat- oder gar Intimleben veröffentlicht werden.
Regel 2: Urheberrechte wahren
Fünf Regeln für Blogger
Der politische Kommentar aus einer Zeitung war völlig daneben und fordert zur Kritik heraus? Kein Problem. Wer aber komplette Artikel im Blog verbreitet, verletzt die Urheberrechte des Kommentators. Niemand muss es hinnehmen, dass seine urheberrechtlich geschützten Werke verbreitet werden. Hierzu zählen unter anderem Texte, Fotos, Grafiken oder Kunstwerke. Zitieren ist aber erlaubt.
Eine Regel, wie viel aus einem Artikel zitiert werden darf, gibt es nicht. Das Gesetz lässt den »vom Zweck gebotenen Umfang« zu. Keinesfalls sollten die Zitate länger als der eigene Text dazu sein. Erlaubt ist es aber, amtliche Texte wie etwa Gerichtsurteile zu verbreiten. Diese kann jeder ohne Beschränkung veröffentlichen.
Regel 3: Keine krasse Darstellung
Fünf Regeln für Blogger
Wer mit dem Jugendschutz kein Problem bekommen möchte, sollte nicht nur jugendfrei formulieren. Man sollte auch auf jedes fotografische Anschauungsmaterial, das jugendschutzrechtlich problematisch sein kann, verzichten. Das sind Gewaltdarstellungen jeder Art. Erotische Fotos sind erlaubt, pornografische nicht, wenn das Blog Kindern und Jugendlichen zugänglich ist. Der Pornografiebegriff ist jedenfalls dann erfüllt, wenn der Geschlechtsakt im Vordergrund steht und Geschlechtsorgane in aufreizender Pose dargestellt werden.
Regel 4: Kommentare checken
Fünf Regeln für Blogger
Blogger tragen für ihre Einträge die Verantwortung. Sie können aber auch für Kommentare der Leser verantwortlich gemacht werden. Das gilt vor allem, wenn der Blogger einen Kommentar beantwortet, da er ihn liest und wer von strafbaren Inhalten Kenntnis hat, muss sie entfernen. Um jedes Risiko zu vermeiden, sollten Kommentare daraufhin durchgesehen werden. Wer zulässt, dass andere Nazi-Parolen verbreiten oder Anleitungen für Raubkopien geben, macht sich selbst strafbar.
Regel 5: Mit offenen Karten spielen
Fünf Regeln für Blogger
Auch für Blogger gilt die Verpflichtung, eine Anbieterkennzeichnung zu veröffentlichen. Wie jede andere private Homepage auch, muss der Blogger Name und Anschrift angeben. Wer das unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es kommt nicht darauf an, dass der Blogger über die Nic-Datenbank herauszufinden ist. Wer aber seine Identität nicht preisgeben möchte, geht ein recht geringes Risiko ein.
Bislang ist kein Verfahren bekannt, in dem ein Bußgeld wegen fehlerhafter oder fehlendender Kennzeichnung eingefordert wurde. Manche Blogs kann man sogar als journalistisch-redaktionelle Angebote ansehen. Es muss dann nach dem Mediendienstestaatsvertrag eine für den Inhalt verantwortliche Person genannt sein. Jugendliche Blogger, die ein journalistisches Tagebuch schreiben, müssen sich also jemanden suchen, der für sie haftet.