Gültigkeit AGB
Gültigkeit AGB
AGB ___
Es reicht nicht aus, die AGB auf einer schwer zu erreichenden Unterseite des Web-Angebots zu verstecken und auf Grund des bloßen Vorhandenseins davon auszugehen, dass diese nun für alle Vertragsabschlüsse Gültigkeit besitzen. Vor Zustandekommen des Kaufvertrags muss ein Shop- Betreiber ausdrücklich auf die AGB hinweisen und diese auch zugänglich machen, am einfachsten durch einen direkten Link. Empfehlenswert ist die verbreitete Methode, Kunden de facto zum Bestätigen der AGB zu zwingen, weil es sonst mit dem Bestellvorgang nicht weitergeht. Immer häufiger zeigen Online-Dienstleister die AGB direkt an, um die Kenntnisnahme zu gewährleisten. Oft muss hier sogar bis zum Ende gescrollt werden, bevor die AGB vom Benutzer als gelesen und akzeptiert markiert werden können. »Wenn Shop-Betreiber AGB haben, müssen diese dem Kunden vor Abschluss eines jeden Kaufvertrags, also eines jeden Bestellvorgangs in der Art kenntlich gemacht werden, dass der Kunde in zumutbarer Weise diese lesen und verstehen kann. Alle Unklarheiten gehen zu Lasten des Shop-Betreibers«,