Holländisches Gericht entscheidet zugunsten von P2P-Nutzern
Ein holländisches Gericht wies die Klage der Industrie-Organisation “Bescherming Rechten Entertainment Industrie Nederland (BREIN)” gegen fünf Internetprovider ab.
Der Industrieverband wollte damit die Preisgabe der persönlichen Daten von 42 angeblichen Filesharern erzwingen. Zu diesem Zweck hatte die BREIN die US-Schnüffelagentur Media Sentry beauftragt, Dateien in den Shared-Ordnern von Kazaa-Nutzern festzustellen.
Das Gericht kam zwar zur Ansicht, dass Internetprovider zwar Nutzerdaten herausgeben müssen, wenn ein Rechtsbruch zweifelsfrei feststeht – was hier aber nicht der Fall ist. Das blosse Vorhandensein einer P2P-Software und eines gefüllten Shared-Ordners beweise noch nicht den tatsächlich erfolgten Upload, also die unzulässige Verbreitung von Dateien. (fe)