Die Zurückweisung der Softwarepatentrichtlinie
Erfolg oder Pyrrhussieg?
Die Zurückweisung der Softwarepatentrichtlinie
Am 06. Juli 2005 hat das Europäische Parlament den Entwurf der EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen (besser bekannt als Softwarepatentrichtlinie) mit überwältigender Mehrheit, nämlich 648 von 680 abgegebenen Stimmen, im wahrsten Sinne des Wortes zu Grabe getragen.
Diese Entscheidung hat bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) verständlicher Weise für sehr große Erleichterung gesorgt.
Beendet wurde durch diese Entscheidung außerdem eines der größten ?Politik-Spektakel? der letzten Zeit auf der Europäischen Bühne. Insbesondere wurde an diesem Richtlinien-Entwurf und dem hiermit einhergehenden Politik-Krimi wieder einmal aufgezeigt, dass die EU auf ihrem Weg zu einer realen gemeinschaftlichen Demokratie noch einen sehr weiten und steinigen Weg zu beschreiten hat.
So hatte etwa die Bundesregierung die Meinung des Bundestages, der sich geschlossen gegen die Ratsversion aussprach, ignoriert und im Rat der Minister für den Entwurf gestimmt. Ähnliche Szenarien spielten sich auch in anderen Mitgliedstaaten ab. In Polen haben gar Großkonzerne der dortigen Regierung gedroht, nicht mehr in dem Mitgliedstaat zu produzieren, sofern die polnische Regierung im Rat der Minister gegen die Ratsversion stimmen sollte.
Der Rat der Minister seinerseits hat geflissentlich die Meinung des Europäischen Parlaments ignoriert und hierdurch einmal mehr zum Ausdruck gebracht, dass er den Empfehlungen des Parlaments nicht allzu viel Gewicht beimisst. Das Europäische Parlament hatte nämlich im Jahre 2003 in seiner 1. Lesung zu der Softwarepatent-Richtlinie die Ratsversion zurückgewiesen. Statt die Softwarepatent-Richtlinie entsprechend den Vorschlägen der EU-Abgeordneten zu überarbeiten, hat der Rat dem EU-Parlament die seinerzeit bereits gescheiterte Version ohne wesentliche Änderungen nochmals zur Abstimmung vorgelegt. Diese Vorgehensweise des Rates ist ein Affront gegenüber der Wertschätzung des Parlaments, der seinesgleichen sucht.
Rechtsanwalt André Schenk arbeitet für die Hamburger Kanzlei Dr. Bahr.
Der Brüsseler Lobby-Krieg
Die Zurückweisung der Softwarepatentrichtlinie
Auch wurden die Abgeordneten durch die Lobbyisten insbesondere der Softwarepatente-Befürworter mit Hochglanz-Werbematerial geradezu ?bombardiert?, wie die österreichische EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger von den Grünen im Rahmen der Brüsseler KMU-Konferenz am 29. Juni 2005 mitteilte. Zudem lässt sich der Eindruck nicht vermeiden, dass einzelne EU-Abgeordnete eine nicht ganz ehrliche Rolle im Vorfeld der Abstimmung spielten. In die Kritik geraten ist dabei insbesondere der deutsche CDU-Abgeordnete Klaus-Heiner Lehne, der als einer der größten Befürworter der Softwarepatent-Richtlinie gilt. Herr Lehne ist jedoch nach Recherchen des Fördervereins für Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) neben seiner Tätigkeit als Abgeordneter auch als Rechtsanwalt und Leiter der Abteilung “Regulatory Affairs” in der internationalen Großkanzlei Taylor Wessing tätig. Taylor und Wessing wiederum vertritt die Interessen verschiedener weltweit agierender Großunternehmen und setzte sich vehement für die Ratsversion ein. Ein Schelm ist, wer hier nichts Böses denkt.
Diese genannten äußeren Einflüsse führten unter den EU-Abgeordneten zu einer gewissen Unsicherheit, flankiert von der Tatsache, dass die Vielzahl der Abgeordneten bis kurz vor der Abstimmung keine wirklichen Kenntnisse ob der brisanten Inhalte der Richtlinie hatte. Dies führte dazu, dass noch zwei Wochen vor der Abstimmung viele EU-Abgeordnete sich an die Aussagen ihrer vermeintlichen Schattenberichterstatter wie etwa Herrn Lehne hielten. Bedenklich ist insoweit auch, dass Lehne eigentlich gar nicht Schattenberichterstatter der EVP war, sondern diese Rolle ursprünglich die finnische Abgeordnete Piia-Noora Kauppi innehatte. Letztere vermochte sich allerdings nicht gegen die Einflüsse ihres Gegenspielers durchzusetzen.
Ein Umdenken erfolgte erst in den letzten Tagen vor der Abstimmung, nachdem unter anderem im Rahmen der Brüsseler KMU-Konferenz vom 29. Juni 2005 viele Abgeordnete über die inhaltliche Brisanz des Ratsentwurfs aufgeklärt wurden und einige Abgeordnete wie etwa Herr Lehne oder auch der CSU-Abgeordnete Wuermeling innerhalb ihrer Fraktionen in die Isolation gerieten.
Etappensieg der Demokratie
Die Zurückweisung der Softwarepatentrichtlinie
Letztendlich ist dem Europäischen Parlament jedoch großer Dank zu zollen. Die Abgeordneten haben fast geschlossen dem immensen Druck von außen wie auch von innen getrotzt. Sie haben insbesondere dem Rat der Minister die Stirn geboten und mit der Entscheidung gegen die Richtlinie zu erkennen gegeben, dass hier Stück für Stück eine starke Institution innerhalb der EU heranwächst. Zudem haben die Abgeordneten zumindest im Ergebnis Unabhängigkeit und Stärke demonstriert, indem sie sich nicht von dem Druck der nationalen Regierungen wie auch gewichtiger Lobby-Vereinigungen wie beispielsweise der EICTA haben unterjochen lassen und an ihrem wesentlichen Standpunkt aus der ersten Lesung festgehalten haben.
Allerdings fragt sich, ob diese Entscheidung als Erfolg zu werten ist, oder aber lediglich einen Pyrrhussieg darstellt.
Versäumt wurde seitens der Parlamentarier insbesondere die Möglichkeit, eine Richtlinie zu erlassen, in der die Interessen sowohl der Gegner als auch der Befürworter der Richtlinie angemessen berücksichtigt werden. So wurden seitens verschiedener Abgeordneter wie dem französischen Ex-Premiers und Parlaments-Berichterstatter Michel Rocard eine Reihe von brauchbaren Änderungsvorschlägen eingereicht. Jedoch konnte man sich unter den Abgeordneten aufgrund der stark verhärteten Fronten nicht mehr auf eine Kompromisslösung verständigen. Hier muss sich das Europäische Parlament eine leise Kritik gefallen lassen, da eine Änderung des Ratsentwurfs mit absoluter Mehrheit die Fähigkeit des Parlaments zu eigenständigem Handeln herausgehoben hätte. Folglich verbleibt zumindest ein zartbitterer Beigeschmack bei der Entscheidung vom 06. Juli 2005.
Mit der bloßen Ablehnung der Richtlinie wurde zudem versäumt, die Rechtssicherheit in Bezug auf das Europäische Patentwesen sicherzustellen. Gegenwärtig hat das Europäische Patent- und Markenamt bereits über 30.000 Softwarepatente vergeben, ohne dass es hierfür eine sichere rechtliche Grundlage gibt.
Nachbesserungsbedarf
Die Zurückweisung der Softwarepatentrichtlinie
Dies führt zu der unbefriedigenden Situation, dass die gewerblichen Softwareentwickler jedenfalls der latenten Gefahr ausgesetzt sind, durch Patentinhaber rechtlich auf Unterlassung der Nutzung ihrer Software zu haften, oder die Entwickler gar Schadensersatz an die Pateninhaber leisten müssen. Die Patentinhaber andererseits haben keine Gewähr, ob ihre Softwarepatente im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem jeweiligen nationalen Gerichten bestehen werden. So droht den Inhabern von Softwarepatenten vor deutschen Gerichten im Falle einer Nichtigkeitsklage, sofern die Patente als Trivialpatente gewertet werden, der vollständige Verlust ihrer Patente.
Noch bedenklicher stimmt diese Rechtsunsicherheit, wenn man sich die finanziellen Risiken beider Seiten vor Augen führt. Einem Softwareentwickler drohen im Falle einer Klage wegen einer Patentverletzung regelmäßig Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 10.000 ? und mehr. Rechnet man mögliche Schadensersatzansprüche wie auch die Gewinneinbußen durch die Unterlassung der Nutzung der von ihm entwickelten Software hinzu, so summiert sich das Risiko schnell auf 50.000 ?. Dem Patentinhaber auf der anderen Seite drohen im Falle einer Nichtigkeitsklage Anwalts- und Ger
ichtskosten in Höhe von über 25.000 ? sowie der Verlust seines Patents, für dass er zuvor 10.000 ? und mehr an Eintragungs- und Recherchekosten aufgewandt hat, so dass bei ihm ein latentes Risiko in Höhe von mindestens 35.000 ? zu verzeichnen ist. Eben diese Rechtsunsicherheit hätte durch die Berücksichtigung der Änderungsvorschläge von Rocard vermieden werden können.
Weiter ist zurzeit ungewiss, ob das Europäische Patent- und Markenamt von seiner bisherigen Vergabepraxis Abstand nehmen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist es dringend erforderlich, dass dieser Vergabepraxis – sofern überhaupt möglich – ein rechtlicher Riegel bis zur Herstellung der Rechtssicherheit vorgeschoben wird.
Die Gefahr eines Pyrrhussieges könnte schließlich auch durch das Verhalten der Europäischen Kommission realisiert werden. Bekanntlich ist die Kommission der Motor der Harmonisierung, was bedeutet, dass sie Richtlinieninitiativ-Kompetenz besitzt. Rein theoretisch könnte die Brüsseler Institution erneut eine kaum geänderte Richtlinie auf den Weg bringen, die von dem Rat der Minister erneut abgesegnet würde, so dass sich das Europäische Parlament nochmals mit einer Lobby-Schlacht konfrontiert sähe. Ungewiss wäre, ob die Parlamentarier in diesem Fall noch einmal die Stärke hätten, so geschlossen gegen einen solchen Entwurf vorzugehen.