Kazaa unterliegt vor Gericht

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Nach rund neun Monaten ist in Australien das Urteil im Prozess gegen Sharman Networks, Betreiber der Tauschbörse Kazaa, gefallen. Das Gericht erklärte die Software für illegal, da sie vorwiegend für Urheberrechtsverletzungen genutzt wird. Die Betreiber könnten zwar nicht alle geschützten Inhalte ausfiltern, aber zumindest einen großen Teil. In der nächsten Programmversion muss deshalb eine neue Funktion enthalten sein, über die Rechteinhaber ihre Werke auf eine Blacklist setzen können, deren Inhalt von der Suchfunktion nicht gefunden wird. Weiterhin ordnete das Gericht an, Sharman müsse geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Nutzer zum Umstieg auf diese neue Version zu bewegen. (dd)

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