Datenschutz: Telegate verliert Prozess gegen M”net
Mussten die Kunden der meisten Telefonanbieter Mitte letzten Jahres der Übernahme ihrer Daten in den Bestand für die Inverssuche ? also das Erfragen von Namen und Anschrift zu einer vorhandenen Telefonnummer ? explizit widersprechen, so wählte der Münchner Provider M”net den umgekehrten Weg: Standardmäßig wurden keine Daten übermittelt, nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch wurden Telefonnummern für die Rückwärtssuche freigeschaltet.
Eine Klage des Auskunftsbetreibers Telegate, um an die Kundendaten zu kommen, wies das Landgericht München jetzt vollständig ab. “Wir freuen uns, dass das Landgericht München unserer Auffassung gefolgt ist”, freut sich Jörn Schoof, Prokurist und Leiter der Rechtsabteilung von M”net. “Anders als die Telekom haben wir unsere Kunden aktiv informiert, und nicht Schweigen auf einen Hinweis im Kleingedruckten als Zustimmung gewertet.” Bislang haben von und 80 000 M”net-Kunden nur weniger als ein halbes Prozent ihre Zustimmung zur Inverssuche gegeben. (dd)