Teure Multis
Preisexplosion bei Multifunktionsgeräten
Preissteigerung von 100 Prozent
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Kombinationsgeräte aus Drucker, Scanner und Fax, so genannte Multifunktionsgeräte, könnten in absehbarer Zeit erheblich teurer werden besonders im Billigsegment unter 150 Euro wird eine Preissteigerung von 100 Prozent erwartet. Schuld an der Preisexplosion sind Forderungen der Verwertungsgesellschaften nach einer Abgabe gemäß Urheberrechtsgesetz. Zwar zahlen die Hersteller eine Abgabe, aber nur den Mindesttarif, der bei herkömmlichen Scannern fällig wird: 8,80 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Verwertungsgesellschaften stufen Multifunktionsgeräte aber als Kopierer ein. In dem Musterprozess der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen Druckerhersteller HP stellte das Oberlandesgericht Stuttgart im Juni fest: Für ein Multifunktionsgerät werden mindestens 38,35 Euro fällig. Kann das Multi farbig kopieren, müssen 76,70 Euro an die Verwertungsgesellschaft abgeführt werden.
Damit musste HP eine weitere Niederlage im jahrelangen Streit mit der VG Wort hinnehmen. Nun geht HP stellvertretend für die Druckerhersteller in Revision beim Bundesgerichthof. Wann Karlsruhe sein Urteil fällen wird, ist allerdings noch unklar. Für die meisten Beobachter steht das Urteil aber schon fest: Vermutlich wird auch der BGH das Urteil des OLG Stuttgart bestätigen.
Multifunktionsgeräte sind Kopierer
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Bei dem millionenschweren Streit geht es um die Abgabe, die in Deutschland seit den 60ern für jeden Kopierer fällig wird.
Die Abgabe ist durchaus berechtigt. Beispielsweise kauft kaum ein Student sämtliche Fachliteratur, sondern kopiert sich stattdessen im Copyshop das gewünschte Material. Damit der Urheber trotzdem entlohnt wird, zahlt der Besitzer des Kopierers eine Jahrespauschale an die Verwertungsgesellschaft. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Geräts, ob eine Farbkopie möglich ist und sogar nach der Nähe zur Hochschule. Die Verwertungsgesellschaft sammelt das Geld ein und schüttet es als Tantiemen wieder an die Urheber aus. Die Urheberrechtsabgabe wird nicht nur bei Kopierern, sondern auch bei Scannern, Druckern und bei neuen Geräteklassen wie Multifunktionsgeräten fällig.
Da die Verwertungsgesellschaft nicht von jedem Käufer eine Jahrespauschale einfordern kann, bezahlt der Hersteller stellvertretend die Urheberrechtsabgabe.
Wenn Recht zu Unrecht wird…
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Rein rechtlich sind die Verwertungsgesellschaften mit ihren Forderungen bisher auf der sicheren Seite, auch wenn HP nun in Revision beim Bundesgerichtshof geht. Denn schließlich handelt es sich bei einem Multifunktionsgerät nicht um einen Scanner, der nur mit Hilfe eines Computers kopieren kann. Multifunktionsgeräte haben die gleichen Eigenschaften wie ein Kopierer und können noch deutlich mehr.
Andererseits: Eine Zuzahlung von 76,70 Euro verdoppelt den Verkaufspreis eines günstigen Multifunktionsgeräts. Die Forderung der Verwertungsgesellschaft ist somit wirtschaftlich höchst kritisch. Dazu Mathias Milzer, Country Manager bei Lexmark: »Es kann nicht sein, dass ein Einstiegs-Multifunktionsgerät wie der Lexmark X3350, der zurzeit für 80 Euro erhältlich ist, in Zukunft mit einer Urheberrechtsabgabe von 76,70 Euro zusätzlich Mehrwertsteuer belastet wird.«
Wer den Kostenaufschlag tragen wird, steht laut Mathias Milzer schon fest: »Auch dem OLG war bei der Urteilsfindung bewusst, dass diese Zusatzkosten nicht vom Hersteller getragen werden können. In der Urteilsbegründung heißt es: »Von der Zielrichtung her handelt es sich nicht um eine Belastung der gemäß Urheberrechtsgesetz Zahlungsverpflichtenden, sondern um eine Belastung der privaten Nutzer.« Milzer weiter: »Im Endeffekt soll also wieder einmal der Endkunde die Zeche zahlen.«
Standortnachteil Deutschland
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Doch auch die Hersteller werden zur Kasse gebeten. Sollte der Bundesgerichtshof die Forderungen der Verwertungsgesellschaften bestätigen, müssen die Hersteller Nachzahlungen in Millionenhöhe leisten wie viel genau, dazu will sich keiner der Hersteller äußern. Vermutlich wird für jedes seit 2001 verkaufte Multifunktionsgerät eine Nachtragszahlung an die Verwertungsgesellschaften fällig. Ein weiteres Problem: Da in den EU-Nachbarländern vergleichbare Abgaben nicht vorhanden oder deutlich niedriger sind, schnellen die Preise zwar in Deutschland nach oben, im Ausland sind die Multis aber weiterhin günstig zu haben für Händler in Deutschland ein echter Standortnachteil.
Alternate, einer der größten Direktversender in Deutschland, sieht bei einer Urteilsbestätigung des BGH keine Chancen, die Kunden in Deutschland zu halten. Sprecher Björn Bartsch im PC-Professionell-Interview: »Zwar wären ausländische Online-Versender ebenfalls verpflichtet, die Urheberrechtsabgabe bei den deutschen Endkunden zu erheben und an die VG Wort abzuführen. Eine entsprechende Kontrolle beziehungsweise Durchsetzung durch die VG Wort wird jedoch nahezu unmöglich sein.«
Reform des Urheberrechts
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VG Wort sieht sich im Rechtstreit um die Urheberrechtsabgabe nicht nur als Interessensvertreter der Urheber, sondern argumentiert auch mit der Rechtsicherheit für Privatanwender. Nach Ansicht von Professor Dr. Melichar, dem Vorstand der VG Wort, stellt »(…) die geltende Gesetzgebung einen gerechten Ausgleich zwischen den divergierenden Interessen von Nutzern und Urhebern her. Einen Ausgleich, wie er auch verfassungsrechtlich geboten ist.« Geht es nach der VG Wort, sollen zukünftig auch Verbrauchsmaterialien unmittelbar durch das Gesetz einer Urheberrechtsvergütung unterworfen werden.
Somit steht fest: Die Gesetzeslage ist klar, einzig der Gesetzgeber könnte einen Kurswechsel durch eine Gesetzesänderung veranlassen. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbands der IT-Industrie, hofft auf eine Gesetzesänderung: »Wir brauchen ein Urheberrecht, das die technische Entwicklung berücksichtigt.« Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des Urheberrechts sieht bereits vor, dass der Gerätepreis und die Höhe der Abgabe in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen. Derzeit ist eine Gesetzesänderung aber nicht in Sicht die Republik steckt im Wahlkampf.