Telekom: Juristische Hürden bei der Eingliederung von T-Online
Zur Eröffnung des Verfahrens vor dem Landgericht Darmstadt sagte die Vorsitzende Richterin, dass es abzuwägen gelte, ob das Interesse von Telekom und T-Online an der sofortigen Eintragung der Fusion ins Handelsregister schwerer wiege als die Anfechtungsgründe zahlreicher T-Online-Aktionäre. Das berichtet die Financial Times Deutschland. Dass die Anfechtungsklagen unzulässig seien, konnte man bisher nicht glaubhaft begründen. Sollte das nicht gelingen, muss die Telekom nachweisen, dass durch die sofortige Eintragung wesentliche Nachteile für die Gesellschaft abgewendet würden. Andererseits läge die Fusion vorerst auf Eis bis über die Klagen der Kleinaktionäre entschieden ist, was vier bis fünf Jahre dauern kann. (dd)