Bundesverfassungsgericht vor Entscheidung zu Handydaten und E-Mail

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Wie das Magazin “Der Spiegel” berichtet, bereitet das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung vor, die grundsätzlich festlegt, wie weit der Zugriff des Staats auf E-Mail und Handy-Verbbindungen gehen darf. Anlass sei eine Wohnungsdurchsuchung bei einer Heidelberger Amtsrichterin, über die am Mittwoch verhandelt wird. Laut einer Sprecherin des Verfassungsgerichts soll der Schwerpunkt der Prüfung auf dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses liegen.

Im Kern gehe es darum, ob die Suche nach E-Mails oder Telefonverbindungen nur unter den strengen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt ist, die für einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gelten.

In vielen Fällen kleinerer und mittlerer Kriminalität wären die gespeicherten Daten damit tabu, berichtet das Wochenmagazin. Bereits im Februar hatte eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts im Fall einer Handy-Beschlagnahme in diesem Sinne entschieden. Ermittler übten daraufhin massive Kritik an dem Beschluss.

Sollte diese Entscheidung nun vom Zweiten Senat des Verfassungsgerichts bestätigt und auch auf E-Mail-Inhalte ausgeweitet werden, wäre dies nach Ansicht von Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) “das praktische Ende der Bekämpfung von Kinderpornografie oder ähnlich schwerwiegenden Delikten”. (mk)

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