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Das soeben veröffentlichte Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 382/04) stellt klar, dass Verbraucher ihr Geld zurück erhalten sollten, sobald sie ihre Bestellung fristgerecht widerrufen. AGB-Klauseln, die dieses Recht aushebeln wollen, um zum Beispiel nur Ersatzware oder Gutschriften anzubieten, sind unwirksam, betonen die Richter.
Auslöser für das Urteil war eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen den Versandhändler Neckermann . (rm/mk)
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Manfred schreibt seit 30 Jahren über Computerthemen aus verschiedenen Blickwinkeln. Das wird aber nie langweilig, denn die Branche entwickelt sich so rasant, dass es immer etwas Neues zu lernen gibt.
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