Datenschützer: “Vorratsdaten-Kompromiss ist maßlos”
Die Justizminister der EU-Staaten haben sich am Freitag auf den Kompromissvorschlag bei der Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten geeinigt. Dieser sieht vor, dass sämtliche Verkehrsdaten sowohl im Fest- und Mobilfunknetz als auch im Internet mindestens sechs Monate lang gespeichert werden müssen. Datenschützer lehnen dies jedoch als unverhältnismäßigen und damit verfassungswidrigen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis und in den Datenschutz ab.
“Es ist erschreckend, welche grundrechtliche Verrohung bei den europäischen Justizministern festzustellen ist: Es wird als Sieg der Bürgerrechte verkauft, dass bei der auf Vorrat vorgenommenen Telekommunikationsüberwachung keine Inhalte und keine Bewegungsprofile erstellt werden sollen. Unseren Verfassungsministern ist wohl nicht klar, dass unsere freiheitlichen Verfassungen verbieten, die Menschen anlasslos staatlich bei ihren alltäglichen Verrichtungen zu überwachen und zu kontrollieren.”, kommentiert Dr. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), den Beschluss der Justizminister. (dd)