Fujitsu-Siemens unterliegt erneut gegen VG Wort
Das OLG München sieht die Forderung der Verwertungsgesellschaft Wort von 12 Euro pro PC als rechtens an. Die Pauschale für privates Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte muss beim Kauf des Gerätes zusammen mit dem Gerätepreis erhoben werden und von Herstellern oder Importeuren an die VG Wort abgeführt. Die schüttet nach einem komplizierten Verfahren die Summen an Autoren und Verlage wieder aus – und sieht so auch das Recht auf privates Kopieren gestärkt.
Damit folgt das OLG München der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (Entscheidung vom März 2004) und dem Landgericht München (Dezember 2004). Fujitsu Siemens Computers will kämpfen. In einer aktuellen Pressmitteilung ist die Firma “sehr enttäuscht von der heutigen Entscheidung”. Man werde Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Die Meldung wiederholt fast die mehrere Monate alten Worte von Acer-Deutschland-Chef Oliver Ahrens. Bei Fujitsu-Siemens heißt es nun: “Deutschland wäre das einzige Land in der Europäischen Union, das Urheber-Pauschalabgaben auf PCs erheben würde. In Österreich zum Beispiel stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass keine Vergütungspflicht für Festplatten in PCs besteht”. (mk)