Kuriosum: Sozialgericht Bremen mahnt Blogger ab

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Wenn sich Beamte langweilen, geben sie zum Beispiel den Namen ihrer Behörde (hier: “Sozialgericht Bremen”) bei Google ein. Das Ergebnis schockierte: Noch vor dem offiziellen Link tauchte ein Artikel von http://www.shopblogger.de auf. Die Bürokraten hielten das sofort für Namensanmaßung und mahnten Björn Harste, Betreiber eines Bremer Lebensmittelmarktes und im Netz als Shopblogger bekannt, ab.

Jener hatte im vorigen Mai Post von besagtem Gericht erhalten und in seinem Online-Journal ganz unschuldig darüber berichtet.

Kurz vor Silvester bekam Harste erneut einen Brief vom Sozialgericht, diesmal mit der Aufforderung, sich doch bitte aus den Ergebnissen der Suchmaschine zurückzuziehen. Begründung: Namensanmaßung im Sinne von § 12 BGB.

Dieses Verlangen erzeugte bei den deutschen Bloggern fassungsloses Kopfschütteln. “Solange sich Beamte an Gerichten mit solchem Mumpitz die Zeit vertreiben, kann man ihre ‘Überlastung’ kaum ernst nehmen”, kommentiert Georg Bauer. Ironie an der Sache: Wer heute “Sozialgericht Bremen” in Google eintippt, erhält viele Links zu frotzelnden Bloggern. (rm/mk)

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