Mobiles TV? GEZ droht Handy-Gebühren an
Fernsehtaugliche Handys sind für die GEZ mobile Rundfunkempfangsgeräte. Damit bestehe eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Betroffen wären alle Geräte, mit denen Fernsehprogramme empfangbar wären, egal, ob der Besitzer diese Möglichkeit nutzt.
Der GEZ geht es nicht nur um Mobiltelefone mit digitalem Fernsehempfänger, sondern auch um UMTS-Handys, zu denen TV-Sendungen übertragen werden könnten. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten schon 2004 festgelegt, dass ab 1. Januar 2007 an Internet-taugliche Computer gebührenpflichtig werden. Nach Meinung von Experten würden Handys spätestens zu diesem Zeitpunkt GEZ-pflichtig. [rm/fe]
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