Banken verpflichtet: Freistellungsaufträge auch online

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Wie der Finanz-Infodienst moneytimes.de berichtet, kann ab sofort über Online-Banking auch ein Freistellungsauftrag gestellt werden – wenn die Banken rechtzeitig den Service online anbieten. Mit so einem Auftrag können Sparer ihre Bank anweisen, Zinserträge bis zur Höhe des persönlichen Steuerfreibetrags ohne den Abzug von Quellensteuer auszuschütten. Die Aufträge und deren Änderungen mussten bisher aber immer schriftlich abgegeben werden. Das Bundesfinanzministerium akzeptiert jetzt von den Banken auch entsprechende Online-Formulare und reduziert dadurch die eigenen Verwaltungskosten – und die der Banken.

Statt einer Unterschrift des Kunden reicht die eine elektronische Authentifizierung durch das übliche PIN-TAN-Verfahren. Das Finanzministerium: “Wollen Ehegatten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen, kann ein Partner das Online-Formular für beide ausfüllen. Dabei muss er erklären, dass er vom anderen Ehepartner dazu ermächtigt wurde. Der vertretene Ehegatte erhält dann vom Kreditinstitut eine schriftliche Benachrichtigung und eine Kopie des Freistellungsauftrags. Ist er nicht einverstanden, kann er den gemeinsamen Auftrag widerrufen.”

Bis alle Banken tatsächlich Feistellungsaufträge online anbieten, kann es jedoch noch ein bisschen dauern. (mk)

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