Gericht entscheidet: wikipedia.de darf wieder zu wikipedia.org weiterleiten

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Wikipedia.de darf wieder auf die US-Mutter verlinken. Dem Antrag auf Vollstreckungsschutz des deutschen Wikipedia-Vereins Wikimedia Deutschland e.V. hat das Amtsgericht Charlottenburg stattgegeben. Das teilte der Anwalt des Vereins mit.

Die Eltern des 1998 verstorbenen Hackers “Tron” hatten eine einstweilige Verfügung erwirkt, da in einem Wikipedia-Eintrag sein Klarname genannt worden war. Das wollten diese nicht hinnehmen. Die Eltern des Hackers hatten bereits bei demselben Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Wikimedia Foundation in den USA erwirkt, um zu erreichen, dass der Klarname nicht genannt werden dürfe.

Das Amtsgericht hat die Verfügung gegen die Weiterleitung von wikipedia.de in seinem heutigen Beschluss abgelehnt. Die Interessen von Wikipedia an der Bereitstellung der Beiträge seien im konkreten Fall höher zu bewerten als die postmortalen Namensrechte der Antragsteller.

Wikimedia Deutschland e.V. hat die Weiterleitung bereits wieder eingerichtet. Der Beschluss zum Vollstreckungsschutz gilt bis zur Entscheidung über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung. Die Sache soll bereits in den kommenden 14 Tagen verhandelt werden.

Derweil sind, wie schon rund um den Tod von Tron, wieder Verschwörungstheorien im Umlauf, die Spiegel online in Worte fasst: Die Klage der Eltern habe wohl mit einem Buchautoren zu tun, der gerne sein Werk an den Leser bringen wolle – und nicht alle potentiellen Buchkäufer an die Online-Enzyklopädie verlieren wolle. Aber das ist vermutlich auch nur eine Verschwörungstheorie. (mk)

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