Gericht untersagt Verbindungsdatenspeicherung bei Flatrate-Nutzern
Das Landgericht Darmstadt hat der Klage eines T-Online-Kunden stattgegeben, der gegen den Provider wegen umfangreicher Speicherung der Verbindungsdaten geklagt hatte. Wie schon im Sommer in erster Instanz urteilte das Gericht, T-Online dürfe nur diejenigen Daten speichern, die für die Rechnungsstellung notwendig seien. Bei Flatrate-Kunden müssen demnach die Verbindungsdaten sofort nach Verbindungsende gelöscht werden.
Allzu lange werden sich deutsche Internet-Nutzer jedoch nicht über dieses Urteil freuen können. Denn nachdem die EU im Dezember den umstrittenen Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung abgesegnet hat, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird und T-Onlines Datenspeicherverhalten zur Pflicht für deutsche Provider wird. (dd)