Das jetzt erst vom US-Patentamt veröffentlichte Gesuch ist ausgesprochen allgemein gehalten: Cingular Wireless spezifiziert den für den Patentantrag gewählten Titel “Gebrauch von Emoticons” als bedienungsfreundliches Einfügen von Smileys und Emoticons auf mobilen Geräten.
Die Anmeldung beim US-Patentamt muss keineswegs in einer Patenterteilung enden, zumal die Funktionen des Emoticon-Gebrauches auf Mobiltelefonen nicht gerade eine neue innovative Errungenschaft darstellt. Diane Nickl vom deutschen Patentamt gibt allerdings zu bedenken, das in den USA bei fast 90 Prozent aller Anträge ein Patent erteilt würde. (rm/mk; Quelle: pte)