Ausnahmeregelungen für Telekom-Glasfasernetz
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für die Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt, in dem es auch um das von der Telekom geplante Glasfasernetz geht. Wie von dem Unternehmen gefordert, soll dieses als eine Art Investitionsschutz von der Regulierung ausgenommen werden. “Neue Märkte sollen nicht einer unangemessenen Regulierung unterworfen werden”, heißt es im Entwurf. Laut einem Ministeriumsvertreter sei das vorrangige Ziel, effiziente Infrastrukturinvestitionen zu fördern und Innovationen zu unterstützen.
Eine Entscheidung über Regulierungsmaßnahmen soll letztlich aber die Bundesnetzagentur fällen. Die hatte bereits im Dezember angekündigt, zumindest dort einzugreifen, wo lediglich ein gleichwertiger Ersatz für existierende DSL-Produkte geschaffen werde.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) wertet den Gesetzentwurf als deutliche Behinderung des Wettbewerbs. ?Selbst bei gravierenden Wettbewerbsbehinderungen nur dann als Regulierer eingreifen zu dürfen, wenn ein Schaden für die Wettbewerbsunternehmen langfristig eintritt, dürfte nicht nur die Investoren weiter zutiefst verunsichern, sondern ist auch mit europäischem Recht nicht vereinbar.?, kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. (dd)