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Einem Urteil des Landgerichts München zufolge, dürfen Mobilfunkunternehmen die Guthaben ihrer Kunden nicht löschen. Das Gericht gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg statt. Laut dem Magazin Der Spiegel handelt es sich bei dem beklagten Unternehmen um o2 .
Der Gerichtsentscheidung zufolge ist nicht nur der Guthabenverfall nach einer Laufzeit von zwölf Monaten ohne weitere Aufladung unzulässig, sondern auch der Verfall des Restguthabens bei Vertragskündigung sowie ein Entgelt für eine Anschlusssperre. In allen drei Klauseln sahen die Richter eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. (dd)
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Manfred schreibt seit 30 Jahren über Computerthemen aus verschiedenen Blickwinkeln. Das wird aber nie langweilig, denn die Branche entwickelt sich so rasant, dass es immer etwas Neues zu lernen gibt.
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