Bürgerrechtler raten von Googles Desktop-Suche ab

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Ein neues Feature der Google Desktop Search 3 erlaubt es die Datenbestände mehrerer Rechner zu durchforsten. Dafür werden die Dateien jedoch auch auf Google-Servern abgelegt, was aus Datenschutzsicht ohnehin bedenklich ist. Darüber hinaus, so warnt die Electronic Frontier Foundation, haben dadurch jedoch auch die US-Behörden leichter Zugriff auf die Daten. Denn nach dem Electronic Communication Privacy Act aus dem Jahr 1986 sind die Datenschutzhürden für Dateien, die bei Online-Diensten abgelegt sind, weit niedriger als für solche, die auf dem heimischen PC lagern.

Darüber hinaus seien die Daten auch sonst leicht angreifbar, ein Angreifer müsse lediglich das Google-Passwort des Anwenders erraten oder entwenden und hätte Zugriff auf dessen persönliche Dokumente. (dd)

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