Schärferes Urheberrecht trifft PC- und Internet-Nutzer kaum

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Zwar wird das Knacken eines Kopierschutzes formal mit einer Strafe bis zu einem Jahr Gefängnis belegt. Damit sind alle DVDs und auch die populärsten CDs ausgestattet. Unzulässig bleibt auch die “Privatkopie aus einer rechtswidrigen Quelle im Internet”. Bei der Vorstellung des neuen Gesetzes betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) aber, laut §153 die Strafprozessordnung könne der Staatsanwalt ein Verfahren einstellen, wenn die Schuld gering sei und “kein öffentliches Interesse an der Verfolgung” bestehe. Dies geschehe bereits heute “in 99,9 Prozent solcher Fälle”.

Wer Kopien von Musik und Filmen etwa aus dem Internet gewerbsmäßig vertreibt, geht allerdings ein Risiko ein: Er riskiert nun eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren. Die digitale Privatkopie von bis zu zehn Exemplaren aus einer legalen Quelle sei aber weiterhin erlaubt.

Eine geplante Bagatellklausel, mit der Verbraucher straffrei bleiben sollten, wenn die Zahl der Kopien gering sei und nur dem Privatgebrauch dienten, sei aufgrund des Beharrens der CDU/CSU gestrichen worden. Damit wollte die Justizministerin eine “Kriminalisierung der Schulhöfe” vermeiden. (dd)

( – testticker.de)

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Autor: fritz