Verfassungsbeschwerde: Freiberufler klagen gegen GEZ

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Die erst im März gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler legte gegen die zum 1. Januar 2007 in Kraft tretende Gebührenpflicht für Internet-Computer vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde ein. Begründung der Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz: Die Ausweitung der Gebührenpflicht auf den PC mache unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfängern. Bislang konnte sich jeder selbst aussuchen, ob er sich für ein Gerät zum Rundfunkempfang entscheide oder nicht. Bei den Computern würden nun erstmals die Rundfunkanstalten entscheiden, was ein Empfänger ist und was nicht.

Die neue Regelung treffe insbesondere die Selbstständigen, Handwerker und Gewerbetreibenden mit Internet-PC, die kein Radio- und Fernsehgerät zum Empfang bereithalten und die monatlich mit zusätzlich knapp 17 Euro zur Kasse gebeten werden. Aber auch Menschen, die in ihren Privaträumen den Online-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen – Lehrer, Richter Journalisten und Studenten – seien betroffen. (rm/dd)

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