Regierung gibt Datenschutzprobleme beim Arbeitslosengeld II zu
“Erhebliche datenschutzrechtliche Probleme” gibt die große Koalition nun zu. Die heute veröffentlichte Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der BündnisGrünen führt den “Zeitdruck” bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreform “Hartz IV” an. Eine fehlende Protokollierung von Suchanfragen durch Mitarbeiter der Arbeitsagenturen – und das damit verbundene Fehlen eines Berechtigungskonzeptes – habe dazu geführt, dass jede Agentur, inklusive externer Vermittlungsdienste, Zugriff auf nichtöffentliche Daten hatte.
Laut den Grünen hatten so etwa 40.000 Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit unkontrolliert Zugriff auf sensible gesundheitliche und familiäre Daten der Hilfesuchenden. Dazu gehörten Protokolle über Drogensucht, Vorstrafen oder Eheprobleme. Die Probleme seien immer noch nicht behoben worden, gab die Regierung nun zu; die schon seit einiger Zeit umstrittene Software “A2LL” funktioniere nicht ausreichend.
Anbieter T-Systems solle nun bis Ende des Jahres (zusammen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten) seine Software an datenschutzrechtlichen Erfordernissen anpassen, erklärte das Arbeitsministerium.
Die Software-Entwickler sehen das sicherlich entspannter: Wenn im Pflcihtenheft, das ein Auftraggeber für Software-Projekte aufstellem müsste, nicht stand, dass es so umgesetzt werden soll, sind sie juristisch abgesichert. (mk)