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Richtlinien zur Entwicklung von barrierefreien Webseiten

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Auch Hinbeweise zur Vertragsgestaltung

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Unternehmen, die die Barrierefreiheit ihrer Webseiten verbessern wollen, um ein breiteres Publikum anzulocken und gleichzeitig den in Großbritannien geltenden Anti-Diskriminierungsgesetzen Rechnung zu tragen, können sich jetzt auf einen neuen Leitfaden stützen, der von der britischen Normungsbehörde (British Standards Institution – BSI) herausgegeben wurde. In Deutschland gibt es so etwas schon länger und kommt aus der Industrie – wird aber kaum genutzt. Sind also politische Mindestvorgaben wie in England hier auch angesagt?

Der britische Leitfaden mit der öffentlich zugänglichen Spezifikation 78 (Publicly Available Specification – PSA) erschien vergyangenen Monat und wird von der englischen Kommission für Behindertenrechte (Disability Rights Commission – DRC) gesponsert. Der Leitfaden enthält Hinweise für die Vertragsgestaltung mit Dienstleistern für das Website-Auditing (also die Überprüfung von Webseiten) sowie für Entwicklung von Methoden zur Erstellung von barrierefreien Webseiten.

Noch zu wenig publik

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“PAS 78 stellt die erste umfassende Beratungsmöglichkeit dar, die in einem einzigen verbindlichen Dokument veröffentlicht worden ist”, kommentierte Julie Howell, Leiter der Abteilung für die Entwicklung digitaler Verfahren beim britischen Blindeninstitut (Royal National Institute for the Blind – RNIB) und Mitarbeiter an diesem Leitfaden. “Ein großer Teil des Inhalts war bis jetzt der breiten Masse nicht bekannt, obwohl er – überall verstreut – jedermann zugänglich war”.

Robin Christopherson von AbilityNet, einer Organisation für barrierefreie Webseiten, glaubt, dass diese Richtlinie für Websites einen Wertzuwachs bedeuten kann. “Es gibt keine Entschuldigung für irgendeine Organisation (oder ein Unternehmen) von welcher Größe oder in welchem Bereich auch immer, eine Ausschreibung für eine Webseite zu machen, ohne das Erfordernis der Barrierefreiheit einzubinden”, meinte Christopherson. “Für die Firmen ist das eine gute Nachricht, denn es entstehen durch die Erstellung einer barrierefreien Webseite nur geringe zusätzliche Kosten – weil sie leichter zu warten und für einen größeren Kundenkreis zugänglich ist.”

Christopherson fügte allerdings hinzu, dass diese Richtlinie auch in angemessener Weise publik gemacht werden muss. Ansonsten könnte es eine ganze Weile dauern, bis PAS 78 den verantwortlichen Mitarbeitern für das Management von Webseiten vertraut ist – eben so, wie die in der deutschen Industrie verbreiteten Regelungen immer noch nicht fruchten. “Warum auch?”, mag so mancher Unternehmer fragen, “damit mache ich doch kein Geld!” – eine Fehleinschätzung junger Marketing-Experten, denen es nicht bunt und animiert genug sein kann, um Aufmerksamkeit zu erzeugen. Dabei müssten die Meisten wissen, dass der Internet-User in der Regel nach klarem Nutzen sucht und nicht nach witzigen bunten Flecken mit tollem Sound.

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Es geht aber auch mit wenig Aufwand und höherem Nutzen. Laut DRC wurde in Großbritannien absichtlich “PAS” anstelle des formaleren “BSI”-Standards gewählt, weil er schneller umsetzbar und flexibler ist.

“Die Richtlinien können alle zwei Jahre auf den neuesten Stand gebracht werden – wir wollen also wissen, wie benutzerfreundlich sie sind”, sagte eine DRC-Sprecherin. “Es liegt ein ungeheures Interesse an PAS 78 vor aber wir müssen ein gutes, solides Marketingprogramm entwickeln, um die Bewusstsein der Industrie zu erhöhen.” Die PAS 78 kann vom BSI für 30 Pfund (ca. 43 Euro) bezogen werden.

Deutsche Richtlinien für barrierefreie Webseiten stellt übrigens der Dienstleister 24ix hier kostenfrei bereit. Gesetzesvorlagen nach dem deutschen Standard BITV finden sich hier.

Die deutschen Vorgaben haben nur einen Nachteil: sie beziehen sich lediglich darauf, wie eine Website auszuzsehen hat und gebaut werden muss. Dinge wie Vertragsgestaltung und andere Rücksichtnahmen, die mehr Menschen nützen als nur denen mit Barrieren, werden hierzulande nirgendwo aufgeführt.

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