BGH-Urteil zu Klingeltönen erwirkt gemischte Reaktionen

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Der Bund der deutschen Verbraucherverbände hatte mehrere Klingelton-Anbieter bis vor den Bundesgerichtshof gebracht, um zu erwirken, ass die Anbieter, die in Teeny-Magazinen mit “billigen” Preisen für Klingeltöne werben, auch die zu erwartende Downloadzeit und damit die Kosten angeben müssen.

Marktführer Jamba ist das egal: Man biete hier nur Töne zum Fixpreis an, erklärte Jamba-Geschäftsführer Leon de Winter gegenüber Musikmarkt.de. Das Urteil betreffe aber 0190- beziehungsweise 0900-Nummern, die Jamba ohnehin nicht nutze.

Die Abopakete, die Jamba anbietet, sind durchaus umstritten. Zwar erhält jeder Kunde beim Bestellvorgang per SMS eine Antwort-SMS mit Preis, Inhalt und Kündigungs-Möglichkeiten, doch die nötige Bestätigung der Bestellabsicht mit einer weiteren SMS wurde ebenfalls erst nach langen Auseinandersetzungen eingeführt.

Übertragungs- und Netzwerkkosten sind bei Jamba “Teil des Vertrages zwischen Netzbetreiber und Endkunde”, erklärt de Winter, sie würden also netzbetreiber- und tarifabhängig variieren.” Der Jamba-Chef setzt allerdings auf die zunehmend um sich greifenden Flatrates – die Kosten für Downloads würden dadurch zunehmend weniger ins Gewicht fallen. Ein Aus der “wilden Werbung” gibt es nun vor allem für Anbieter mit kostenpflichtigen Telefonnummern. (mk)

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