Filesharer im Visier
Tatwaffe PC

PolitikRecht

Ein Fall aus der Praxis

Filesharer im Visier

Die Telefonrechnung ist ungewöhnlich hoch. Mehr als 800 Euro werden da gefordert 700 Euro mehr als sonst. Die Eltern von Simon (14) vermuten eine Manipulation der Telefonleitung und erstatten Strafanzeige. Prompt holt die Polizei den Familien-PC ab zur KTU (kriminaltechnischen Untersuchung). Die Eltern hätten aber besser vorher das Nutzerverhalten ihres Sohnes untersuchen sollen. Dann wären ihnen verdächtig große Datentransfers mit hunderten Gigabytes aufgefallen.

Anwälte sammeln Beweise

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Diese Nachlässigkeit kann schnell teuer werden. Denn nur wenige Tage später erhält der Sohn das Schreiben einer Anwaltskanzlei. Die Anwälte werfen ihm vor, sich illegal an einer Tauschbörse beteiligt zu haben, und legen dafür eine Reihe von Belegen vor: IP-Adresse, Nicknames, die der Sohn angemeldet hatte, ein von ihm genutztes Profil, in dem Wohnort und Straße richtig angegeben sind. Die Spur führte geradewegs zu Simon und seinen Eltern. Für namhafte Plattenfirmen fordern die Anwälte Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft über alle getauschten Titel und Schadensersatz. Um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, soll Simon pauschal 6000 Euro bezahlen.

Wenn Sie ein solches Schreiben bekommen, sollten Sie nach Möglichkeit versuchen, weitere Gebühren wie etwa hohe Gerichtskosten zu vermeiden. Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab, dann riskieren Sie, dass die Plattenfirmen ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen versuchen.

Schuldig bei Verdacht?

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Natürlich können Sie es auch auf einen Prozess ankommen lassen, wenn Sie überzeugt sind, dass Ihnen keine persönliche Schuld nachzuweisen ist. Die Richter entscheiden im Zivilprozess aber nach ihrer »freien Überzeugung«. Das heißt: Auch wenn die Plattenfirmen vielleicht nicht beweisen können, dass an dem Computer tatsächlich Simon oder seine Eltern gesessen haben, können die Indizien für die Richter ausreichen. Unterlassungs- und Auskunftsansprüche machen die Plattenfirmen ohnehin meistens im so genannten Verfügungsverfahren geltend. Hier reicht schon die »überwiegende Wahrscheinlichkeit«, dass die Ansprüche gegeben sind. Schlechte Karten also für Simon und seine Eltern.

Schon aus Kostengründen kann es deshalb vernünftig sein, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wer eine Erklärung ausdrücklich »ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht« abgibt, räumt damit auch nicht den Rechtsverstoß ein, den die Plattenfirma behauptet. Über die Kosten für die Abmahnung und den Schadensersatz kann man meistens mit den Anwälten verhandeln. Das gilt nicht nur für die Höhe einer Zahlung, sondern auch für eine Ratenvereinbarung. Und man sollte immer klären, ob die Plattenfirmen bereits Strafanzeige erstattet haben. Denn wer Musik oder Filme aus »offensichtlich rechtswidrigen Quellen« saugt, macht sich strafbar. Simon ist mit 14 Jahren strafmündig. Es ist also wahrscheinlich, dass die Polizei ein zweites Mal vor der Tür steht. Diesmal auf Anordnung der Staatsanwaltschaft.

Tipps zum Schutz vor PC-Missbrauch

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Wenn Sie bereits sechs grundlegende Tipps zum Umgang mit Rechnern im Netzwerk oder Mehrbenutzer-PCs beachten, können Sie böse Überraschungen von vornherein vermeiden.

Verdachtsmomenten nachgehen: Von Zeit zu Zeit sollten Eltern und Arbeitgeber Netzwerk und Festplatten nach verdächtigen Dateien durchsuchen. Es reicht hier etwa die Suche nach verdächtigen Multimedia-Datei-Endungen wie zum Beispiel MP3, WMA, OGG, FLAC oder VOB, MPG, MPEG, WMV. Treten diese gehäuft auf, ist es Zeit für ein ernstes Gespräch.

Missbrauchs-Ausschluss: Arbeitgeber sollten bereits im Arbeitsvertrag festhalten, dass der PC nur zu dienstlichen Zwecken genutzt und die rein dienstliche Nutzung durch den Arbeitgeber von Zeit zu Zeit überprüft wird. Auch die Sperrung einzelner Webseiten ist empfehlenswert.

Aufklärung: Zur Aufklärung von Kindern, Jugendlichen sowie Mitarbeitern in Unternehmen gehört, dass Filesharing über Tauschbörsen im Hause unerwünscht und meist illegal ist, und dass sich durch die Nutzung Verdachtsmomente ergeben.

Mitbenutzer-Befragung: Wer eine Abmahnung erhält, sollte alle Personen, die Zugriff auf den PC haben, dazu befragen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie irgendwelche Zugeständnisse gegenüber dem Abmahnenden machen.

Persönliche Daten schützen: Achten Sie darauf, dass Ihre persönlichen Daten wie Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung nicht über das Internet zu recherchieren sind. Sonst können Ihre Daten leicht missbraucht werden vor allem durch User, die selbst anonym surfen und so ihre IP-Adresse nicht sofort preisgeben.

Zugangsschutz für PCs: Jeder PC zu Hause oder am Arbeitsplatz sollte mindestens durch ein sicheres Passwort gegen Missbrauch geschützt sein.

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