Online-Musik: Apple gewinnt gegen Apple
Angefressen sind die Beatles-Erben, weil sie keinen müden Cent von dem bekommen, was das Computer-Unternehmen mit dem angebissenen Obst-Logo am Musikverkauf verdient. Die Ex-Mitglieder der Beatles und ihre Manager hatten vor längerer Zeit Klage gegen den Computerhersteller Apple eingereicht – und verloren jetzt ihren Prozess . Damit darf Apple weiterhin sein angebissenes Apfel-Logo im iTunes Music Store verwenden.
Das Online-Musikangebot von Apple sei vertragswidrig, vertrat die Firma Apple Records ihre Meinung – denn um ihren Namen Apple beibehalten zu können, musste Apple Computer einst 38 Millionen Euro bezahlen und versichern, sich nicht mit dem Musikgeschäft abzugeben.
Der Richter Martin Mann begründete seine ablehnende Haltung damit, dass das Logo heutzutage längst nicht mehr mit der Musik der Beatles assoziiert werde, sondern eher mit dem Computerhersteller. Zudem sei der Konkurrenzausschluss im Vertrag von 1991 auf die Produktion von Platten, CDs und Kassetten beschränkt und betreffe keinesfalls die digitale Bereitstellung von Musik. Der Richter besitzt selbst einen iPod, aber britische Medien werfen ihm dennoch keinen Verrat vor. The Inquirer schreibt ironisch: “Die armen Beatles!“.
Apple Computer bereite derweil eine Rechnung über die Anwaltskosten für Paul McCartney und Konsorten vor, berichtet der Berliner Tagesspiegel. (mk)