Internet-Shopping ohne Risiko
Ihr Recht beim Online-Kauf
Das Kleingedruckte lesen
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Unbedingt wichtig vor dem Kauf in einem Online-Shop ist der Blick ins Kleingedruckte – in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei Geschäften mit Privatkunden hat der Händler allerdings feste Grenzen der Auslegung seiner AGB. Das Gesetz setzt einen engen Gestaltungsrahmen, aus dem die AGB nicht ausbrechen können.
Kommt es zum Streitfall, lohnt es sich zu prüfen, ob der Händler unzulässige Klauseln eingebaut hat. So darf der Händler das Transportrisiko nicht auf den Käufer abwälzen oder die Haftung für Sachmängel von sich weisen. Rechts sind drei Beispiele für unerlaubte Klauseln in AGB-Texten zu sehen. Diese sind damit unwirksam.
Risiko Vorkasse
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Bei der Bezahlung ist besondere Vorsicht gefragt – vor allem, wenn der Händler nicht bekannt ist. Die Zahlung per Vorkasse ist riskant. Bei unseriösen Händlern kann es hier bei einem Widerruf, einer Reklamation oder im Streitfall Probleme geben, das gezahlte Geld zurückzubekommen. Im schlimmsten Fall bleibt nur der Gang vors Gericht. Trotzdem hat sich diese Methode bei vielen Online-Shops eingebürgert, vor allem auch bei Käufen über das Aktionshaus eBay.
Beim Kauf per Nachnahme besteht das gleiche Risiko. Bei dieser Methode wird die Ware ebenfalls bezahlt, bevor der Käufer die Lieferung in Augenschein nehmen kann. Auch der Kauf per Kreditkarte bietet keine weiteren Sicherheiten für Käufer.
Schutz durch Bezahlsysteme
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Schutz beim Kreditkartenkauf gewähren allerdings Bezahlsysteme wie das bei eBay-Käufen oft genutzte Paypal. Einkäufe sind über Paypal bis zu einem Wert von 500 Euro abgesichert, falls der Händler nicht die gewünschte Ware oder gar nicht liefert.
Kommt es zum Streitfall, vermittelt Paypal zwischen Händler und Kunden. Zahlungen werden zudem sofort ausgeführt und dem Händler gutgeschrieben. Das verkürzt die Lieferzeit. Allerdings muss auch der Händler das Paypal-System unterstützen. Im Test ist dies nur bei E-Bug und Norsk IT der Fall.
Ideal: Lastschrift und Rechnung
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Mehr Sicherheit bietet die Zahlung per Lastschrift (Einzugsermächtigung). Eine Lastschrift kann man zurückgehen lassen. Das heißt, bis zu sechs Wochen nachdem das Geld abgebucht worden ist, kann der Käufer die Lastschrift widerrufen. Die Bank holt dann das Geld vom Händler zurück.
Ideal ist die Zahlung per Rechnung. Hier wird erst bezahlt, wenn die Ware zur vollen Zufriedenheit des Käufers angekommen ist. Viele Händler wollen sich hier aber wiederum selbst vor zahlungsunwilligen Kunden absichern und bieten das Lastschriftverfahren und Rechnungskauf nur für gewerbliche Kunden oder Stammkunden an.
Versandpaket prüfen
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Kommt das Paket an der Haustür an, ist zunächst die Verpackung zu prüfen. Bei massiver Beschädigung der Verpackung sollten Sie die Annahme verweigern. Bei leichteren Beschädigungen ist die Annahme rein rechtlich unkritisch: Durch die Unterschrift beim Lieferanten bestätigen Sie nur, die Ware entgegengenommen, nicht aber, die Ware mängelfrei erhalten zu haben.
Die Gewährleistungspflicht des Händlers bleibt: Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Kauf ein Mangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei der Übergabe der Sache vorgelegen hat. Trotzdem sollte bei äußerlich erkennbaren Beschädigungen gleich beim Postboten ein Vermerk aufgenommen werden. Dieser hat entsprechende Formulare.
Der Händler trägt das Transportrisiko. Er hat einen Vertrag mit dem Spediteur und kann gegen diesen Haftungsansprüche erheben. Beschädigungen sollten ihm deshalb sofort gemeldet werden.
Gleich auspacken!
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In der Praxis hat es sich bewährt, die Ware immer erst auszupacken, bevor sie die Annahme quittieren. Das wird vom Paketdienst aus Zeitgründen nicht gerne gesehen, aber toleriert.
Dieser Tipp gilt ganz besonders, falls äußere Schäden der Verpackung vermuten lassen, dass auch der Inhalt defekt sein könnte. Sind Schäden am Inhalt erkennbar, verweigern Sie die Annahme.
Händlerdaten überprüfen
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Zu guter Letzt sollten bei unbekannten Shops besonders niedrige Preise nicht zur voreiligen Bestellung verlocken. Ein Blick ins Impressum der Webseite hilft, die Seriosität des Händlers abzuschätzen.
Ist eine Ltd. mit Sitz in England als Vertragspartner genannt, oder ist nur ein Postfach angegeben, ist es besser, Vorsicht walten zu lassen. Der Händler sollte im Idealfall einen Sitz in Deutschland haben, eine Firma mit ordentlicher Rechtsform sein und eine Postanschrift angeben. Dann lässt sich der Anbieter bei Streitigkeiten leichter verklagen.