Der Internetanbieter T-Online verschwindet nun endgültig als eigene Aktiengesellschaft und wird wieder integraler Bestandteil der Deutschen Telekom. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf gestern die Rechtsbeschwerde einiger Aktionäre, die gegen eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt erhoben worden war. [rm/fe]