Verbraucherzentrale kritisiert geplantes Antispam-Gesetz

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Den Gesetzentwurf für das neue Telemediengesetz hält der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für unzureichend im Kampf gegen Spam und das Ausspionieren von persönlichen Daten. “De facto bekommen wir jetzt per Gesetz sogar eine Art Unschuldsvermutung für Spammer.”, kritisiert vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

Zwar sollen Spam-Mails mit gefälschten Absenderadressen künftig als Ordnungswidrigkeit gelten. Allerdings muss nach dem aktuellen Vorschlag der Bundesregierung dem Absender ein absichtliches Vorgehen nachgewiesen werden, was nach Meinung der Verbraucherschützer kaum möglich sein dürfte.

Zudem sieht man im Gesetzentwurf noch Nachbesserungsbedarf beim Datenschutz. “Der beste Schutz vor Datenmissbrauch oder kriminellen Attacken via Internet besteht deshalb darin, dass Anbieter und Provider so wenig persönliche Daten wie möglich erheben und speichern.”, erklärt Müller.

Der vzbv empfiehlt daher, das Fernmeldegeheimnis auf die gesamte elektronische Kommunikation und Mediennutzung auszuweiten sowie eine Opt-in-Regelung für das Erstellen von Nutzerprofilen einzuführen. Zudem sollten Internet-Dienste nicht an eine zwangsweise Zustimmung zu einer weitreichenden Datenverwendung durch den Anbieter gekoppelt werden dürfen. (dd)

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