OLG-Urteil: Prepaid-Guthaben dürfen nicht mehr verfallen
Prepaid-Karten dürften ihren Wert auch dann nicht mehr verlieren, wenn ein Kunde sie ein Jahr lang nicht neu aufgeladen hat oder wenn sogar der Rahmenvertrag gekündigt wurde. So steht es in der Begründung des 29. OLG-Zivilsenats am Oberlandesgericht (OLG) München, das gestern ein Verfahren gegen Mobilfunker 02 abschloss. ?Das Urteil stärkt die Rechte von Millionen Handynutzern mit Prepaid-Verträgen?, freute sich Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach nicht genutzte Restguthaben nach einer bestimmten Zeit verfallen, sind künftig nicht mehr zulässig, Da es eine Entscheidung der zweiten Instanz ist, könnte O2 nur noch eine Revision über den Bundesgerichtshof (BGH) versuchen. [rm/fe]