Frankreich beschließt die “Lex iTunes”
Die französische Nationalversammlung verabschiedete den Gesetzesentwurf in einer abgeschwächten Form der ursprünglichen Fassung (wir berichteten). Demnach müssen Online-Musikportale wie Apples iTunes ihr Digital Rights Management an andere Hersteller von Musikplayern lizenzieren.
Falls das ein Hersteller nicht macht, können aber nicht Kunden dieses Recht einfordern. Ein entsprechender Antrag kann nur aus der Branche kommen. In einem solchen Verfahren droht als Höchststrafe fünf Prozent des weltweiten Umsatzes des Konzerns. Im Falle von Apple wären das 560 Millionen Euro.
Auch Sonys Musikdownload Connect wäre von dieser Regelung betroffen. Nun sind alle Branchenbeobachter gespannt, ob es eine Öffnung der Formate gibt – oder die französischen Portale geschlossen bzw. verkauft werden.
Das Parlament verschärfte außerdem die Strafen für private Raubkopierer. Wer Musik zum Eigenbedarf illegal lädt, muss in Zukunft mit einem Bußgeld von 38 Euro rechnen. Wer den Kopierschutz knackt, die Musik aber nur privat verwendet, muss mit 3.750 Euro rechnen. Sechs Monate Haft und eine Strafe von bis zu 30.000 Euro drohen, wenn jemand Software zum Raubkopieren vertreibt. (rm)