Verhaltenskodex für Mobilfunk-Mehrwertdienste verabschiedet

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Diese Initiative dient dem Kundenschutz und soll für Preis- und Angebotstransparenz sorgen, so die Pressemitteilung, die die Signaturen aller vier Handy-Netzbetreiber trägt. Der Kodex sei gemeinsam von Providern, Dienste- und Inhalteanbietern sowie Mediatoren erarbeitet worden.

Demnach verpflichten sich die Teilnehmer unter Anderem, anfallende Kosten deutlich erkennbar “in unmittelbarer Nähe zur Kurzwahlnummer” anzugeben. Außerdem gibt es ein Handshake-Verfahren für Abo-Services. Nach der Bestellung eines Abonnements, beispielsweise für Klingeltöne, wird der Kunde per SMS noch einmal über Preis und Anbieter informiert und muss diese Nachricht dann bestätigten. Die Kündigung von Abo-Diensten soll jederzeit und mit standardisierten Key-Worts möglich sein.

Auch müssen teilnehmende Unternehmen eine Warnung per SMS versenden, wenn “innerhalb eines Kalendermonats bei Einzel- oder Chat-Diensten ein Betrag von über 50 ‘Euro pro Dienst oder pro Inhalteanbieter und Rufnummer des Endkunden erreicht wird”.

Bis zum 1. Oktober 2006 müssen die Unterzeichner das Regelwerk umgesetzt haben. (ds)

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