Western Digital legte kuriosen Rechtsstreit bei

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Gegenstand der Klage waren die Angaben zur Speicherkapazität der Festplatten gewesen. Eine als 80 GByte ausgewiesene Harddisk hat nur 74,4 GByte Kapazität, lautete der Vorwurf der Kläger. Die Differenz resultiert aus den unterschiedlichen Berechnungen von Apple und Microsoft einerseits sowie den Festplattenherstellern andererseits. Während die Betriebssystemhersteller in binärer Weise zählen, berechnen die Produzenten der Platten deren Kapazität dezimal. Ergebnis: Im Rechner melden die Betriebssysteme sieben Prozent weniger Platz. Diese “fehlende” Marge reichte einigen Kunden aus, 2001 Klage einzureichen.

Western Digital konnte endlich dieses unangenehme juristische Kapitel abschliessen. Wie? Man bot allen Käufern, die zwischen 22. März 2001 und 15. Februar 2006 eine Harddisk des Herstellers erworben hatten, ein kostenloses Backup-Programm (Wert ca. 25 Euro) an. Zudem übernimmt das Unternehmen die Anwaltskosten in Höhe von 500.000 Dollar (400.000 Euro). Allerdings ist das Thema damit noch nicht ganz verschwunden, denn auch Seagate Technology wurde aufgrund desselben Sachverhaltes verklagt. Noch ein Software-Geschenk wird es wohl nicht tun. (rm)

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