Das wiederauferstandene Musikportal BeSonic.com hat einen Vertrag mit der GEMA abgeschlossen, durch den auch GEMA-Künstler ihre Songs als Download oder Stream über die Plattform anbieten können. Die anfallenden Gebühren trägt BeSonic.com.
Die Vereinbarung gilt für neue beziehungsweise alle Künstler, die unter eine Vergütungshöhe von 2500 Euro pro Jahr fallen. (dd)