Verbraucherschützer mahnen T-Com, Nero und Ciando ab

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Bei digitalen Medien haben Verbraucher bislang kaum Rechte, bemängelt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei der Vorstellung einer Studie heute in Berlin. “Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum”, erklärt Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. “Unsere Studie zeigt, dass bestehende Rechte der Verbraucher von Anbietern ignoriert werden.”

Mit einer Brief- und Mailaktion wollen die Verbraucherzentralen Bundesregierung und Abgeordneten wachrütteln. “Wir fordern alle Verbraucher auf, sich mit einem Protestbrief an die zuständigen Minister und an die Abgeordneten ihres Wahlkreises zu wenden”, so Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein entsprechender Musterbrief wird bundesweit in den Verbraucherzentralen oder zum Download auf der Website des vzbv bereitgestellt.

Darüber hinaus hat man nicht nur Apple wegen iTunes abgemahnt, wie bereits heute Vormittag bekannt wurde, sondern auch T-Com, Nero und Ciando.

T-Com wirft man unverständliche Vertragsbedingungen für den Downloaddienst Musicload vor, die Kunden würden auf drei verschiedene Stellen verwiesen, an denen sich AGB mit zahlreichen Querverweisen finden. Nero mahnt man dagegen wegen zweier Passagen in den Nutzungsbedingungen ab, nach denen Käufer der Software verpflichtet werden, Originaldatenträger sowie Sicherungskopien an einem gesicherten Ort aufzubewahren und im Verkaufsfall Nero umgehend schriftlich über Namen und vollständige Anschrift des Käufers zu informieren. Der eBook-Händler Ciando schließt den Weiterverkauf gleich komplett aus und untersagt zudem nach erfolgreichem Download einen Rücktritt des Nutzers vom Vertrag, weshalb auch er eine Abmahnung erhielt. (dd)

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