“Die stehlen Inhalte”: YouTube-Geschäftsmodell in der Kritik
Gestern noch die Erfolgsmeldung, dass 100 Millionen Seiten pro Tag bei YouTube heruntergalden werden, heute schon die Kritik. Diese muss die Video-Website einstecken, weil das Szenemagazin Wired sich die Mühe machte, YouTubes Nutzungsbedingungen zu lesen: Passus 5b gibt YouTube weitgehende Nutzungsrechte am hochgeladenen Material.
Im Gunde räumt der Nutzer des Video-Tauschdienstes YouTube eine weltweite, nicht-exklusive, unentgeltliche, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz ein, die es dem Betreiber erlaubt, nicht nur die Filme, sondern auch Auszüge daraus mit Gewinn weiterzuverkaufen – ohne dem Produzenten selbst nur einen einzigen Cent geben zu müssen. Und das noch in allen Formaten und über jedes Medium.
So könnte YouTube Videos von Nachwuchsbands, die sich hier vermarkten wollen, gleich zu Geld machen – sogar vor der Plattenindustrie, die laut Fritz Effenberger, Autor der Musikindustriekritischen Website Bootsektorblog.de, ohnehin “das Talent zur Talentsuche verloren hat”.
Zudem könnte der Betreiber oder ein Käufer des Dienstes – auch daran hat man in den Nutzungsbedingungen gedacht – Filme an die Werbeindustrie verkaufen oder gar an Fernsehsender.
Mit den Coyright-Verletzungen durch seine User könnte YouTube allerdings einiges an Rechtsstreit ins Haus regnen – denn Wiederverkauf gestohlener Ware ist Hehlerei. So hatte etwa der Journalist Robert Tur Klage gegen das Portal eingereicht, weil es erlaubte, dass ein Nutzer das in den USA sehr bekannte Video einer Schwarzen-Misshandlung durch die Polizei von Los-Angeles online zu stellen. Tur will für jede Copyright-Verletzung 150.000 Dollar und die Unterschrift über eine Unterlassungserklärung, berichtet die Netzeitung. (mk)