Bild.T-Online darf keine Werbelinks in redaktionellen Inhalten mehr verstecken
Das Kammergericht Berlin hat Bild.T-Online untersagt, mit nicht gekennzeichneten Links in redaktionellen Texten auf Werbeseiten zu verweisen. Im konkreten Fall beanstandeten die Richter einen Link in der Seite “Prominente Sparfüchse nehmen das Volkssparen unter die Lupe”, der den Text “Skispringer Jens Weißflog ‘Diese Zinsen sind einfach zum Abheben'” enthielt – und auf eine der Werbeanzeige verlinkte. Auch die vorgenannte Seite sei eine Werbeanzeige gewesen, doch dies ging dem Richter zufolge nicht aus dem Zusammenhang hervor.
Das Urteil vom 30. Juni 2006 (AZ 5 U 127/05) wurde jetzt veröffentlicht.
Bild.T-Online wurde vergangenes Jahr schon einmal wegen Schleichwerbung erfolgreich vom Bundesverband der Verbraucherzentralen verklagt. (mk)