Das OLG Koblenz hat eine Entscheidung des LG Koblenz kassiert und eine Klage der Telekom abgewiesen, die von einem Kunden rund 14 000 Euro für Verbindungen zu einer 0190er-Nummer forderte. Das Gericht war laut dem Magazin Focus der Auffassung, es bestünden zwei Verträge: Die Telekom könne lediglich die üblichen Telefongebühren einklagen, nicht jedoch die übrigen Kosten. Das sei Sache des Anbieters des Mehrwertdienstes. (dd)