Telekom kann Gebühren für 0190er-Gespräche nicht einklagen

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Das OLG Koblenz hat eine Entscheidung des LG Koblenz kassiert und eine Klage der Telekom abgewiesen, die von einem Kunden rund 14 000 Euro für Verbindungen zu einer 0190er-Nummer forderte. Das Gericht war laut dem Magazin Focus der Auffassung, es bestünden zwei Verträge: Die Telekom könne lediglich die üblichen Telefongebühren einklagen, nicht jedoch die übrigen Kosten. Das sei Sache des Anbieters des Mehrwertdienstes. (dd)

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