Gerichtsurteil lässt Online-Handel zittern
Das Landesgericht Halle hatte das amtliche Muster des Bundesjustizministeriums für die Widerrufsbelehrung für nichtig erklärt. Auslöser war der schlechte sprachliche Ausdruck der Belehrung: “Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung”. Die schwammige Wortwahl “frühestens” sei für juristische Laien undeutlich, so die Richter. Der Verbraucher wisse nicht, wie lange er seine Ware zurückgeben kann.
Das Urteil wie auch die fehlerhafte Verordnung, von kaum einem Menschen beachtet, haben nun möglicherweise tiefgreifende und schmerzhafte Folgen für den Online-Handel. Carsten Föhlisch, Justiziar des Gütesiegelanbieters Trusted Shops, bezeichnet das Gerichtsurteil als einen Schocker. “Online-Anbietern drohen praktische Konsequenzen. Theoretisch ist für jeden Online-Einkauf, der ohne korrekte Widerrufsbelehrung zustande gekommen ist, weiterhin ein Widerruf möglich. Wer nicht ordnungsgemäß über seine Rechte aufgeklärt wurde, kann auch nach Jahren vom Kaufvertrag zurücktreten”, so Föhlisch. Alle Verträge, die vor dem 8. 12. 2004 im Online-Handel abgeschlossen wurden, könnten vom Verbraucher demnach widerrufen werden, sofern sich die Ware noch in einem neuwertigen Zustand befindet. Erst nach diesem Datum wurde aus der Verordnung ein Gesetz, dass trotz seiner Mängel gültig bleibt. (rm)