Recht und Computer
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Vorsicht bei ausländischen IT-Produkten

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Sichern Sie sich Ihre Rechte beim Hard- und Software-Kauf durch gute Sachkenntnis. Schützen Sie sich vor bösen Verdächtigungen, Ihren PC illegal zu missbrauchen. Bereiten Sie sich vor auf das neue Telemediengesetz sowie die Pflichtabgabe der Rundfunkgebühr für internetfähige PCs ab 2007.

Ausländische IT-Produkte Verbote und Zölle

Ausgefallene Wünsche lassen sich per Online-Einkauf im Ausland schnell und günstig erfüllen. Ausnahme: Die Produkte sind in Deutschland verboten, wie bestimmte Elektronik, Software, Filme, Drogen, Waffen. Billige Anbieter schicken ihre Ware oft von Asien aus. Bei den günstigen Angeboten sollten Sie aber immer auch berücksichtigen, dass Einfuhr-Umsatzsteuer (16 Prozent) und Zollgebühren anfallen. Welcher Zollsatz zu bezahlen ist, ergibt sich aus der Tarifdatenbank Taric (http://ec.eu ropa.eu/taxation_customs/dds/ en/tarhome.htm). Für MP3-Player oder USB-Sticks können bis zu 14 Prozent anfallen. Positiv: PCs, Notebooks und PDAs sind zollfrei. Weil auch die Zollbehörden wissen, dass die Versender der Ware oft Rechnungen mit zu niedrigem Betrag beifügen, sollten Sie alle Bestell-Mails parat haben. Damit vermeiden Sie, dass das Zollamt zu Unrecht von einem höheren Betrag ausgeht.

Rechte beim PC-Kauf Haftung für Mängel

Beim Kauf eines neuen PC haftet der Verkäufer zwei Jahre für Mängel. Tritt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf auf und ist der Käufer ein Verbraucher, gilt: Der Verkäufer muss beweisen, dass er eine mangelfreie Sache verkauft hat. Die Fristen beginnen erst, wenn der PC oder die PC-Anlage komplett geliefert ist. Ist eine Schulung vereinbart, beginnt die Frist nicht, bevor die gesamte Schulung stattgefunden hat.

Software-Kauf Kopie und Rückgabe

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Wer Software bestellt, sollte den Inhalt des Päckchens genau kontrollieren, bevor er die Versiegelung öffnet. Dann scheidet nämlich eine Rückgabe aus. Das Rückgabe-Privileg bei so genannten Fernabsatzgeschäften (Verträge per Brief, E-Mail, Telefax oder Internet) gilt ohnehin nur für Verbraucher. Bestellt man versehentlich die falsche Software und stellt sich das beim ersten Nutzungsversuch heraus, kann man den Kaufvertrag aber immer noch wegen Irrtums anfechten (§ 119 BGB). Von einer Software-CD darf man eine Sicherungskopie machen. Verkaufen darf man diese natürlich nur zusammen mit der Original-Software, und das Programm muss komplett deinstalliert sein.

Gebrauchte Software Fälschung oder Original?

Beim Kauf gebrauchter Software sollten Sie besonders aufpassen, dass Sie keine illegal vervielfältigte Ware bekommen. Akzeptieren Sie immer nur die Original-Software in der Original-Verpackung mit der Original-Lizenz und ? wenn es gedruckt ist ? dem Original-Handbuch. Wer illegal vervielfältigte Software einsetzt, haftet dafür auch dann, wenn er von der rechtswidrigen Vervielfältigung gar nichts wusste.

Gebrauchte Hardware Gewährleistung Neu oder gebraucht?

Das ist nicht nur eine Frage des Preises, sondern auch der Gewährleistung. Gegenüber einem Verbraucher kann ein Unternehmer die Haftung für gebrauchte Computer nicht komplett ausschließen. Auch hier haftet der Verkäufer für Mängel, die nicht auf dem üblichen Verschleiß beruhen.

PC am Arbeitsplatz: Kündigungsgefahr

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Wenn Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts anderes vorsehen, können Sie den PC am Arbeitsplatz in geringem Umfang privat nutzen. Das gilt aber nur außerhalb der bezahlten Arbeitszeit. Wenn die Nutzung von PC und Internet verboten ist, sollte man sich in jedem Fall daran halten, um eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung zu vermeiden. Wem nicht klar ist, welche Regelungen am Arbeitsplatz gelten, sollte sich beim Arbeitgeber erkundigen.

Sicherer PC-Zugang Schutz vor Missbrauch

Können zu Hause oder am Arbeitsplatz mehrere Personen auf einen PC zugreifen, sollte man den Computer mindestens mit einem Kennwort schützen. Nur so kann man halbwegs sicher stellen, dass Dritte den eigenen Computer nicht etwa für illegalen Datentausch oder Virenversand missbrauchen. Allerdings ist dann auch klar: Befinden sich illegale Inhalte auf diesem PC, dann kann diese wohl nur einer zu verantworten haben ? nämlich derjenige, der das Kennwort weiß.

Verbotener Schmuddelkram Online-Daten im Protokoll

Wer pornografische Darstellungen, Gewaltszenen oder Abartigkeiten aller Art sucht, wird im Internet ohne großen Aufwand schnell fündig. Kritisch wird die Suche im Netz dann, wenn es um strafbare Inhalte geht. Das sind etwa Gewaltdarstellungen, sexuelle Darstellungen mit Kindern oder mit Tieren. Hier geht die Meinung auseinander, ob bereits das Betrachten solcher Angebote im Internet eine Straftat darstellt. Das Argument der Befürworter dieser harten Linie ist: Bereits durch das Betrachten werden die Daten in den Arbeitsspeicher geladen und können von dort aus abgerufen werden. Die Internetoptionen lassen sich außerdem so einstellen, dass diese Inhalte auch lange Zeit verfügbar sind. Ausgesprochen riskant ist der Besuch solcher Seiten in einem Netzwerk, wenn der Server jeden einzelnen Internet-Zugriff protokolliert. Es ist deshalb jederzeit nachvollziehbar, zu welchem Zeitpunkt welcher PC-Arbeitsplatz welche Seite aufgerufen hat. Eine gewisse Sicherheit nach außen bietet nur anonymes Surfen.

Neues Telemediengesetz

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Es wird bald ein neues Telemediengesetz geben. Dieses sieht vor, dass die Versender kommerzieller E-Mail-Werbung den kommerziellen Zweck und den Absender erkennbar machen müssen. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro. Damit will der Gesetzgeber Spamming von Versendern aus Deutschland in den Griff bekommen. Außerdem wird es neue Regelungen zum Urheberrecht geben. Für die Verbraucher ändert sich aber aller Voraussicht nach nichts: Die Privatkopie bleibt zulässig, wenn es nicht um Mitschnitte aus offensichtlich illegalen Quellen geht. Außerdem bleibt es auch dem Verbraucher untersagt, einen Kopierschutz zu entfernen. Einziges Privileg: Wer den Kopierschutz beseitigt, um eine Privatkopie anzufertigen, macht sich ? anders als sonst ? nicht strafbar.

GEZ langt zu ab 2007 Rundfunkgebühr für PCs

Wer zu Hause oder als Arbeitgeber Internet-fähige PCs benutzt, muss für diese ab Januar 2007 eine GEZ-Gebühr bezahlen. Dabei ist es nicht wichtig, ob die Mitarbeiter mit dem PC überhaupt TV oder Radio nutzen dürfen. Allein die technische Möglichkeit reicht. Vorteil für Unternehmer: Sie müssen die GEZ-Gebühr von 17 Euro monatlich nicht für jedes Gerät, sondern nur einmal für die Betriebsstätte zahlen. Wer bereits für einen Fernseher zahlt, hat keine zusätzliche Mehrbelastung.

Buch- und CD-Tipp

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