Keine Erstattung der Mehrwertsteuer für UMTS-Lizenzen
Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes Juliane Kokott erklärte, die Zahlungen der Mobilfunker würden keine Mehrwertsteuer enthalten, da die Lizenzvergabe ein Akt staatlicher Gewalt gewesen sei und als solcher nicht unter die Mehrwertsteuerpflicht falle (PDF). Damit ist zwar noch kein Urteil gefällt, die Chancen auf eine Steuererstattung für die Mobilfunkanbieter schwinden dennoch, da der Gerichtshof meist den Empfehlungen der Generalanwältin folgt.
Im konkreten Fall geht es um die Klagen von Mobilfunkbetreibern in Österreich und Großbritannien, die an den Europäischen Gerichtshof verwiesen wurden und daher auch für mögliche Klagen in anderen EU-Staaten entscheidend sind. (dd)