Das Landgericht Hamburg entschied, dass der Betreiber eines ungeschützten WLANs für den Missbrauch seines Netzes büßen muss. Der Rechtsanwalt Arno Lampmann hat das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26. Juli 2006 (Aktenzeichen 308 O 407 / 06) im Web veröffentlicht.
Darin steht: “Die Antragsgegner haben für diese Rechtsverletzung jedenfalls nach den Grundsätzen der Störerhaftung einzustehen”. Soll heißen: weil jemand mit dem offenen Netz des Beklagten Musikdateien tauschte, zahlt nun dieser eine Strafe an die Musikindustrie.
Wer nicht schütze, sei selber schuld und erlaube so den Missbrauch – und muss haften, entschied das Gericht. (mk)