Bundesregierung überarbeitet Computerstrafrecht

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Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Computerkriminalität beschlossen (PDF) und setzt damit eine Vorgabe der EU um. Deutschland verfüge zwar bereits über ein sehr weit reichendes Computerstrafrecht, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die rasante Entwicklung der Informationstechnologie führe jedoch immer wieder zu neuen Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten. Letzte Lücken im deutschen Strafrecht würde der Gesetzentwurf nun schließen.

So wird §202a des StGB verschärft, der das Ausspähen von Daten unter Strafe stellt. Künftig soll darunter schon der unbefugte Zugang zu Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen zählen, sprich: das Hacken von Computersystemen.

Darüber hinaus soll auch das Abfangen von Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder der elektromagnetischen Abstrahlung von Computersystemen strafbar sein (§202b StGB). Gleiches gilt für das Vorbereiten von Computerstraftaten, worunter etwa das Herstellen und Verbreiten von Hacker-Tools zählen (§ 202c StGB).

Der Gesetzentwurf weitet zudem den Begriff der Computersabotage auf private Rechner und Netzwerke aus. Bisher war so etwas nur bei Angriffen auf Firmen und Behörden strafbar (§303b StGB). Zur Computersabotage zählen auch Störungen durch unbefugtes Eingeben und Übermitteln von Daten, etwa um wie bei DoS-Attacken Server durch eine hohe Zahl von Anfragen zu überlasten. (dd)

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