Die ebay-Tochter hebelt in seinen AGBs den Datenschutz ausPaypal sperrt Konten auf Verdacht

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Falscher Name = Geld weg

Die ebay-Tochter hebelt in seinen AGBs den Datenschutz aus

Heißen Sie vielleicht Manuel? Oder Alexander? Dann könnte es sein, dass Ihr PayPal-Account für den eBay-Handel in den nächsten Tagen gesperrt wird. Denn Sie stehen möglicherweise unter Terrorverdacht. Die Kundendaten bei PayPal werden mit Listen von Terror- oder Drogenhandel-Verdächtigen abgeglichen. Schon die Namensähnlichkeit mit einem Eintrag könnte genügen, um den Finanzdienstleister misstrauisch zu machen. In solch einem Fall wird das Konto gesperrt und der Nutzer kommt für längere Zeit nicht mehr an sein Geld. Stattdessen fordert ihn eine E-Mail dazu auf, seine Identität zu beweisen. Dazu muss er persönliche Dokumente an eine nicht näher bezeichnete Stelle in Omaha, Nebraska schicken: Eines, das den Geburtsort bestätigt, eine Kopie des Ausweises oder eine Kopie der letzten Kreditkarten- oder Stromabrechnung.

Paypal als Terroristenfahnder

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Die Behörde, aufgrund deren Liste die Überprüfung erfolgt, ist eine Unterabteilung des US-Departments of the Treasury, das Office of Foreign Assets Control (OFAC). Sie arbeitet unter Befugnissen, die sich aus dem US-Kriegsrecht ableiten und ist ermächtigt, ausländische Geldmittel einzufrieren.

PayPal ist eine hundertprozentige Tochter von eBay. Barbara Hüppe, eBay-Sprecherin, verteidigt das rabiate Vorgehen bei der Sperrung von Konten. PayPal sei “berechtigt, jederzeit geeignete Verifizierungsmaßnahmen gegenüber seinen Mitgliedern zu ergreifen.” Tatsächlich sind Finanzdienstleister verpflichtet, ihre Kundendaten mit bestimmten internationalen Listen abzugleichen, zum Beispiel der 254-seitigen OFAC-Liste der US-Regierung. Auch die EU führt solche Listen. Bei einer Übereinstimmung müssen die Anbieter die Nutzung stoppen, bis die Identität des Kunden geklärt ist.

Hintergrund ist nicht nur die Fahndung nach Drogenkriminellen und Terroristen. Wenn die Vereinten Nationen, die USA und die EU Sanktionen gegen Drittstaaten beschließen, dann helfen diese Listen, Firmen, Institutionen oder Personen zu identifizieren, die beispielsweise vom Handel ausgeschlossen werden sollen. Die Listen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ins Web zum Download gestellt.

Existenzielle Folgen für die Betroffenen

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Für harmlose eBay-Kunden, die nichts mit Terrorismus zu tun haben, keine Atomtechnologie nach Nordkorea schmuggeln und auch nicht im Drogenhandel tätig sind, ist es kein Trost, dass das Vorgehen von PayPal von höchster Stelle sanktioniert ist. Auch Harald Händel, Sprecher der

EU-Kommission, räumt ein, dass der Listeneintrag in “das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betreffenden Personen eingreift und gravierende existenzielle Folgen haben kann.”

Auf www.paypalwarning.com und www.paypalsucks.com treffen sich weltweit frustrierte PayPal-Kunden. Sie schimpfen über eingefrorene Konten, nicht rückerstattete Gelder oder das ihrer Ansicht nach selbstherrliche Gebaren des eBay-Dienstleisters. In Deutschland sind die meisten Beschwerden paradoxerweise im eBay-eigenen Forum zu finden.

Turnschuhe und Garnelen statt Bomben und Drogen

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In einem Fall wurde ein PayPal-Account gesperrt, den der eBay-Verkäufer in drei Jahren nur einmal zum Kauf von Aquariumsbedarf (Glasgarnelen) benutzt hatte.

In einem anderen Fall hatte der eBay-User Sportschuhe verkauft. Nach welchen Kriterien die Accounts überprüft werden, will der E-Geld-Spezialist auf PCpro-Nachfrage aber nicht verraten. So sinnvoll Sanktionen und schwarze Listen im Kampf gegen denTerrorismus sein mögen, so umstritten ist das Verhalten PayPals.

Keiner fühlt sich zuständig

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Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Thüringen, hält die Forderung, der Kunde solle seine Identität durch persönliche Angaben verifizieren, gar für “extrem fragwürdig”. Weiter meint der Rechtsexperte: “Wenn sich diese Vorgehensweise PayPals als gängige Praxis etabliert, dann sollte man sich als Kunde genau überlegen, ob man den Dienst weiter nutzen will.” Sollte ein Konto eingefroren werden und eine Einigung mit PayPal nicht möglich, sieht Reichertz nur den Gang vors Zivilgericht als letzte Möglichkeit. Allerdings ist nicht sicher, ob deutsche Gerichte überhaupt zuständig sind, denn PayPal hat seinen Sitz in Großbritannien. Weitere Tipps, Infos von der Verbraucherzentrale und ein Kommentar des EU-Sprechers zum Thema finden Sie demnächst unter www.pcproblog.de/paypal. Im Blog können Sie auch eigene Erfahrungen einbringen.

Das Paypal-Netzwerk ist fast unangreifbar

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Eine Erklärung für das selbstherrliche Verhalten der eBay-Tochter findet sich bereits in den AGB. Darin erlaubt der Nutzer der E-Geld-Company unter anderem, Konten “nach Ermessen zu verifizieren”. Hinzu kommt, dass der Finanzdienstleister in Deutschland kaum greifbar ist. Durch den europäischen Firmensitz in Großbritannien ist PayPal dem Zugriff deutscher Datenschutzaufsicht weitgehend entzogen. Dementsprechend fühlen sich Deutschlands Datenschützer auch nicht dafür zuständig. So verweigert das Innenministerium des Landes Brandenburg, Sitz der deutschen eBay-Niederlassung, eine Stellungnahme. Die datenschutzrechtliche Aufsicht werde in Großbritannien geführt, für PayPal sei daher “die britische Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig”. Eine Kontaktadresse der britischen Datenschützer wollte das Innenministerium aber nicht nennen. Und auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz winkt ab: Er sei nur für die Überwachung von Behörden und öffentlichen Einrichtungen verantwortlich, nicht aber für Firmen wie PayPal, heißt es aus dem Bonner Büro des Datenschützers Peter Schaar. Offenbar hat der Finanzdienstleister in Deutschland also nahezu freie Hand.

Weitere Infos:

– 254-seitige OFAC-Liste des US-Finanzministeriums

– Offizielles Merkblatt der EU-Kommission zum Download

– Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen

– Infomail zu Sperrung vom Paypal-Account

– Stellungnahme von Paypal bzw. eBay

– Stellungnahme Verbraucherzentrale

– Interview mit dem Sprecher der EU-Kommission

– Stellungnahme Innenministerium Brandenburg

– Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

– Urteil des GERICHT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

– COUNCIL OF THE EUROPEAN UNION

– EU Arbeitsgemeinschaft Datenschutz

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