Gerichtsurteil: Verbindungsdaten sind zu löschen

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Mit der Entscheidung, dass T-Online Verbindungsdaten nicht speichern dürfe, sei allerdings noch kein Präzedenzfall geschaffen, betonten die Richter. Der Kläger hatte sich 2002 geärgert, dass sein Provider seine Verbindungsdaten gespeichert und herausgegeben hatte.

Streit zog sich über das Amtsgericht und Landgericht Darmstadt bis zum BGH. Die Vorinstanzen hatten T-Online bereits dazu verurteilt, die Daten zu löschen. Das Landgericht Darmstadt hatte zudem keine Revision zugelassen, wogegen die Telekom vorging. Die BGH-Richter verwarfen jedoch die Beschwerde der Telekom. (rm)

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