FDP hält Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig
Nachdem der BGH urteilte, dass T-Online die Verbindungsdaten eines Flatrate-Nutzers nicht speichern darf – schließlich werden sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt -, will die FDP die geplante Vorratsdatenspeicherung stoppen. Denn die EU-Richtlinie, die Justizminsterin Zypries umsetzen muss, sieht eine Speicherung auch für diesen Fall vor. Damit drohe jedoch ein Verfassungskonflikt, warnen die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und die innenpolitische Sprecherin Gisela Plitz. Die FDP würde “peinlich genau darauf achten, dass … die höchstrichterlich bestätigten rechtsstaatlichen Maßstäbe berücksichtigt” werden. “Die Entscheidung des BGH steht in der großen Tradition der deutschen Rechtsprechung zum Schutz der persönlichen Daten eines jeden”, loben die Politikerinnen. (dd)