Neuer Gesetzesentwurf für TK-Überwachung

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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute einen Referentenentwurf vorgestellt, der die Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung neu ordnet. So werden denn Überwachungsmaßnahmen auf schwere Straftaten beschränkt, bei denen fünf oder mehr Jahre Freiheitsstrafe drohen, und der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung wird von der Überwachung ausgenommen. Zudem sollen genaue Benachrichtigungspflichten zugunsten der Betroffenen eingeführt werden, die ausdrücklich auch die Möglichkeit eines nachträglichen Rechtsschutzes erhalten ? der bisher notwendige Nachweis eines besonderen Rechtschutzbedürfnisses entfällt.

Außerdem will Zypries die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Daten der Telefon- und Internet-Kommunikation sollen für Strafverfolgungszwecke sechs Monate gespeichert werden, für die internetbezogenen Daten sieht der Entwurf allerdings einen Aufschub der Speicherpflicht bis zum 15. März 2009 vor. Dann werden aber auch Daten gespeichert, wenn sie für die Gebührenabrechnung nicht benötigt werden, wie dies etwa bei Flatrates der Fall ist. Derzeit ist das einem aktuellen BGH-Urteil zufolge nicht zulässig. (dd)

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