Münchner Landgericht stoppt die Bin-nicht-Blöd-Märkte
Abmahnspezialist Steinhöfel vertritt mit seinen Serien-Abmahnungen gegen mittelständische Betriebe und Online-Shops angeblich immer nur einzelne Media-Märkte und nicht die zum Metro-Konzern gehörende Media-Saturn-Holding. Das nehmen ihm die Münchner Richter aber nicht mehr ab, wie Richter Peter Guntz der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sagte. Zwar treten 215 Media-Märkte landesweit als eigenständige GmbHs auf, doch das Münchner Landgericht erkannte darin nur einen “formalen Wechsel” der Antragsteller. Bereits in sechs Verfahren wiesen sie Anträge von Media-Märkten als “missbräuchlich und damit unzulässig” zurück.
Ihnen fiel auf, dass die Anträge “nahezu wortidentisch” verfasst wurden, was für den missbräuchlichen Einsatz der Rechtsmittel spreche. Es dominiere das “Gebührenerzielungsinteresse”. In zwei Monaten trudelten 80 Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht ein, an einem einzigen Tag hagelte es sogar 18 Eilanträge.
Da kann es wirklich nicht verwundern, dass die Richter inzwischen nur noch genervt reagieren. Das weckt schließlich auch noch unangenehme Erinnerungen an die berüchtigten Serienabmahnungen eines Freiherrn von Gravenreuth, der sich schon Jahre zuvor mit ähnlichen Textbaustein-Praktiken eine goldene Nase verdiente.
Die Media-Saturn-Holding hat jedoch noch immer keine Einsicht und spricht von einer “absoluten Minderheitenmeinung” einer einzelnen Zivilkammer. Selbst Leser der gutbürgerlichen F.A.S. riefen inzwischen dazu auf, nicht mehr in Media-Märkten zu kaufen. (bk)